Allgemeines:
Um als TaxilenkerIn tätig
sein zu können, muss ein behördlicher Ausweis erworben werden. Es handelt sich hierbei um den
Ausweis gemäß § 4 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr.
Ein solcher Ausweis wird unter anderem nur dann von der zuständigen Behörde ausgestellt, wenn
zuvor bei der Wirtschaftskammer für Vorarlberg die Ablegung einer Prüfung erfolgte. Ausbildungskurse
werden mehrmals jährlich vom WIFI Vorarlberg angeboten.
Wenn Sie bei uns mitarbeiten wollen, sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
 | vollendetes
24. Lebensjahr |
| ausreichende
Fahrpraxis, mindestens 40.000 km mit der Führerschein-Klasse B |
 | abgeschlossene
Taxilenkerprüfung (gilt nicht für Mietwagen-Chauffeure) |
 | die
deutsche Sprache beherrschen, evt. auch eine Fremdsprache |
 | gute
Umgangsformen und Kommunikationsfreude |
 | Bereitschaft
zur Schichtarbeit (auch bei Nacht) |
 | Flexibilität
und Belastbarkeit |
 | Teamgeist
|
 | Verantwortungsbewusstsein |
 | Lernbereitschaft |
Wenn Sie am Erwerb
des Ausweises gemäß § 4 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen
Personenverkehr interessiert sind, so melden Sie sich beim WIFI Dornbirn für den nächsten Kurs
an!
Wirtschaftsförderungsinstitut
Dornbirn
6850 Dornbirn, Bahnhofstraße 24
Tel. 05572 - 3894 DW 489
Fax 05572 - 3894 DW
171
E-Mail: Anmeldung@vlbg.wifi.at
Sollten
Sie weitere Fragen an uns haben, so kontaktieren Sie uns unter der Tel. 0676 - 70 111 70