17.11.2002 Freigabe – „Online-Kalkulation YOYO  T    A   X  I BUS“
24.07.2002 Feierliche Vertragsunterzeichnung - Anrufsammelsystem Oberes Rheintal
22.03.2002 Aufstellung des Verfahrensganges WEST Taxi / Taxi Kopf Michael
15.12.2001 Freigabe – „Online-Kalkulation Transfer“
01.04.2001 Freigabe – „Online-Kalkulation Taxi
15.03.2001 Übernahme der Firma „Taxi Rünzler“ aus Dornbirn auf Grund Pensionierung


 

 


 

Firmenübernahme von „Taxi Rünzler“ aus A-6850 Dornbirn

 

Die Firmen Taxi Rünzler und WEST Taxi und Reisen GmbH arbeiten künftig als Partnergesellschaften zusammen. Taxi Rünzler ist seit mehr als 25 Jahren auf Personentransporte mit Dialysepatienten spezialisiert. Auf Grund der bevorstehenden Pensionierung der Geschäftsinhaberin konnte der Familienbetrieb von unserem Unternehmen übernommen werden.

 

An dieser Stelle möchten wir uns bei der Familie Rünzler, insbesondere bei der Geschäftsführerin Zdenka Theresia Rünzler, für die freundliche Unterstützung in Bezug auf die Geschäftseinführung bedanken und wünschen alles Beste für die Zukunft.

 

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1. WEST Online-Kalkulations-System „TAXI“ (OK-System)
am 01.03.2001 zur öffentlichen Nutzung freigegeben

Nach abschließender Qualitätskontrolle durch die hauseigene Qualitäts-Sicherung von WEST Taxi und Reisen GmbH, konnte jetzt nach mehrmonatlicher Entwicklungszeit unser Online-Kalkulations-System für die öffentliche Nutzung freigeschaltet werden.

Wir sind stolz, nunmehr unseren Kunden eine Transparenz in Bezug auf die komplexen Tarife im Vorarlberger Taxi- und Mietwagengewerbe anbieten zu können. Das primäre Ziel, anonyme Preisabfragen im Online-Betrieb zu garantieren, konnte zudem durch weitere Faktoren wie kurze Zugriffszeiten und einfaches Handling erfüllt werden.

An dieser Stelle möchten wir uns bei der Firma Web Dynamik bedanken, welche aktiv an der Entwicklung dieser Homepage mitgewirkt hat.

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2. WEST Online-Kalkulations-System „TRANSFER“ (OK-System)
am 15.12.2001 zur öffentlichen Nutzung freigegeben

 

Durch die Freigabe der neuen Online-Tarifdatenbanken im Transferbereich haben wir erneut unsere Internet-Präsenz verstärkt. Die Datenbanken sind für unsere Großkunden rund um die Uhr zugänglich – in wenigen Sekunden können Streckenwerte, Netto-, detaillierte USt.- oder Bruttowerte abgerufen und ausgedruckt werden, um direkt vom Arbeitsplatz individuelle Offerten einholen zu können.

 

Durch diesen Schritt haben wir als Marktführer, in Bezug auf individuelle und Kundenorientierte Online-Tarif-Systeme im Vorarlberger Taxi- und Mietwagengewerbe, neue Maßstäbe gesetzt. Nicht nur die Vorarlberger Gemeinden, sondern auch jene des Fürstentum Lichtensteins und des schweizerischen Rheintales wurden mit den wichtigsten Flughäfen und Hauptbahnhöfen unserer Region vernetzt, um exakte Tarifwerte gewährleisten zu können.

 

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AUFSTELLUNG DES VERFAHRENSGANGES

Kläger: Taxi Kopf Michael

 

Kopien des Verfahrensganges über den detaillierten Inhalt sowie die Entscheidungen der Gerichtshöfe können bei WEST Taxi und Reisen GmbH telefonisch angefordert werden. Die diesbezügliche Telefonnummer ist 05576 – 78 008.

 

22.03.2002       

Das Landesgericht Feldkirch weißt im Hauptverfahren das Klagebegehren des Klägers voll inhaltlich ab. Weder §9 noch §1 UWG kommen zum tragen. Es liegt kein sittenwidriger Wettbewerb durch die Firma WEST Taxi und Reisen GmbH in der Verwendung der Homepage www.rheintal-taxi.com vor.

 

22.07.2001    

Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt die Entscheidung des Erstgerichtes und versagt die einstweilige Verfügung, da nicht einmal die Bezeichnung „Rheintaltaxi“ durch den Kläger nachgewiesen wurde. Außerdem führt das Oberlandesgericht Innsbruck bereits aus, dass die Bezeichnung „Rheintal“ auch in der Kombination mit „Taxi“ nicht schutzfähig ist.

 

Geographische Bezeichnungen wie „Rheintal“ und Allgemeinbezeichnungen wie „Taxi“ haben keine Unterscheidungskraft und können daher nicht geschützt werden. §9 UWG kommt daher nicht zum tragen. Allenfalls könnte sich der Kläger noch auf §1 UWG (Sittenwidriges Handeln) stützen.

 

18.05.2001

Das Landesgericht Feldkirch weist den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ab, da Michael Kopf nicht einmal bescheinigt hat, dass er überhaupt unter der Bezeichnung „Rheintaltaxi“ firmiert.

 

16.04.2001

Michael Kopf bringt Klage gegen die Firma West Taxi und Reisen GmbH ein samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, dass WEST Taxi und Reisen GmbH die Homepage www.rheintal-taxi.com nicht mehr verwenden darf. Weiters wird ein Schadenersatz von ATS 20.000,-- geltend gemacht.

 

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Vertragsunterzeichnung - Anrufsammeltaxi Oberes Rheintal

T    A   X  I BUS YOYO

 

Auftraggeber: Gemeindeverband Personennahverkehr Oberes Rheintal

Projektleitung: Verkehrsverbund Vorarlberg GmbH

Betreiberin: WEST Taxi und Reisen GmbH

 

West Taxi und Reisen GmbH ging als Bestbieterin, gemäß der öffentlichen Ausschreibung vom März 2002, hervor. Am 24.07.2002 fand in Rankweil, die feierliche Vertragsunterzeichnung statt.

 

Geladene Gäste der Feierlichkeiten waren Bgm. Josef Mathis (Obmann GVOR*), Bgm. Hans Kohler (Obmann Stv. GVOR*), Ing. Otmar Alge (Geschäftsführer GVOR*), DI Christian Steger-Vonmetz (Geschäftsführer VVV*), DI Martin Assmann (Planung/GIS VVV*), Ing. Siegfried Burtscher (Geschäftsführer Stadtbus Feldkirch), Claudia und Bernhard Drexel (West Taxi und Reisen GmbH)

 

Auftragsgegenstand:

 

Durchführung eines einjährigen Probebetriebes für ein Anrufsammelsystem für die Gemeinden des Gemeindeverbandes Personennahverkehr Oberes Rheintal. Dies beinhaltet die Bereitstellung und Vorhaltung der erforderlichen Anzahl von Fahrzeugen (PKW mit mehr als 5 Sitzplätzen) während den vorgegebenen Betriebszeiten, der Transport von Personen sowie das Betreiben einer Anrufzentrale zur Entgegennahme der Kundenwünsche.

 

Leistungsumfang:

 

Entsprechend einer vorliegenden Nachfrageabschätzung sind während der Spitzenzeiten 7 Fahrzeuge erforderlich. Es wird von einer zu erbringenden Verkehrsleistung von 200.000 km/Jahr und 65.000 Fahrgästen ausgegangen.

 

 

GVOR* Gemeindeverband Personennahverkehr Oberes Rheintal

VVV* Vorarlberger Verkehrsverbund

 

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3. WEST Online-Kalkulations-System „YOYO   T    A   X  I BUS“ (OK-System)
am 17.11.2002 zur öffentlichen Nutzung freigegeben

 

Durch die Freigabe der neuen Online-Tarifdatenbanken im Bereich des Anrufsammeltaxis „YOYO   T    A   X  I BUS“ haben wir unsere Internet-Präsenz weiter ausgebaut. Die Datenbankabfragen können von jedem User, ohne Passworteingabe, rund um die Uhr abgerufen werden. Um unseren Kunden und Interessenten unnötige Telefonkosten zu ersparen, sind nun sämtliche Informationen, den  „YOYO   T    A   X  I BUS“ betreffend, Online verfügbar.

 

Weiters möchten wir auf die Web-Sites von www.vmobil.at aufmerksam machen. Diese ermöglichen den Interessenten, einen individuellen Fahrplan zu erstellen. Bei diesbezüglichen Fragen stehen wir Ihnen 24h unter der Telefonnummer 0676 – 70 999 70 gerne zur Verfügung.

 

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