|
| | |
Design
© 2001-2009 by
WEST Taxi und Reisen GmbH |
| | |
Website
by
A.Riedrich
Webservices
| | | |  | 
SCHÜLERBEFÖRDERUNG
IM GELEGENHEITSVERKEHR MIT PKW 
Schülertransporte
gemäß § 106 Abs. 6 Kraftfahrgesetz 1967
 | Schülertransporte
mit Kindern, die einen Kindergarten besuchen, von und zu diesem Kindergarten und seinen Kindergartenveranstaltungen. |
 | Schülertransporte
mit Kindern, die Ihre allgemeine Schulpflicht auf Grund des Schulpflichtgesetzes erfüllen, und zwar
von und zu dieser Schule und zu ihren Schulveranstaltungen, sowie von und zu Schülerhorten. |
 | Schülertransporte
mit schulpflichtigen Zöglingen von Jugendfürsorgeanstalten, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen
und zwar von und zu Veranstaltungen dieser Anstalten. | Unsere Fahrzeuge entsprechen
den straßenverkehrsrechtlichen und gewerberechtlichen Bestimmungen. Das Bereitstellen von Fahrern,
die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, gilt als obligatorische Verpflichtung.
|